NOTRUF
Im Notfall erreichen Sie Feuerwehr und Rettungsdienst mit dem Euronotruf 112 – und das in allen EU-Ländern einheitlich. Auch in der Schweiz und in einigen Ländern außerhalb Europas können Sie mit der 112 den Notruf anrufen. Die Telefonnummer der Polizei lautet 110.
Der Anruf ist für Sie immer kostenlos. Der Missbrauch ist strafbar!
Der richtige Notruf
Wenn Sie im Notfall die Notrufnummer 112 anrufen, werden Sie mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Leitstelle verbunden. Damit Ihnen schnell und passend geholfen werden kann, werden Sie anhand einer standardisierten Notrufabfrage aufgefordert, Fragen zu beantworten.
Es ist sinnvoll, dass Sie bereits vor Eintreten eines Notfalls auf diese Fragen vorbereitet sind. Zu den bei einer Notrufabfrage gestellten Fragen zählen zum Beispiel:
- Wo ist der Notfallort?
- Was ist passiert?
- Wie viele Verletzte gibt es?
Ganz wichtig: Legen Sie nicht selbständig auf, sondern warten Sie auf Rückfragen! Häufig können Ihnen vom Leitstellenpersonal weitere Verhaltens-hinweise gegeben werden. Selbst eine telefongestützte Reanimation ist möglich und wurde bereits mehrfach erfolgreich durchgeführt. Das Leitstellenpersonal hat hierfür eine medizinische Ausbildung und wurde im Führen solcher Gespräche geschult.
Die meisten Brandopfer sind nicht durch Feuer oder Flammen zu beklagen, sondern durch das Einatmen von Rauchgasen! Beachten Sie deshalb die folgenden Regeln:
- Bewahren Sie Ruhe.
- Unternehmen Sie keine Löschversuche bei einem Feuer, das über die Größe eines Entstehungsbrandes hinausgeht.
- Verlassen Sie umgehend Wohnung, Büro oder sonstige Gefahrenbereiche. Vergeuden Sie keine Zeit, weil Sie noch was mitnehmen wollen. Nichts ist so wertvoll wie Ihre Gesundheit!
- Ziehen Sie jede Türe, durch die Sie hindurch gehen, hinter sich zu, damit sich der Rauch nicht weiter ausbreiten kann. Türen nicht absperren, Schlüssel mitnehmen.
- Melden Sie den Brand über die Notrufnummer 112.
- Alarmieren Sie andere Hausbewohner oder Kollegen. Helfen Sie Kindern, älteren und behinderten Menschen.
- Machen Sie sich beim Eintreffen der Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei bemerkbar, zum Beispiel in dem Sie auf der Straße stehen und deutlich winken. Übergeben Sie Ihren Wohnungstürschlüssel der Feuerwehr.
Sie können uns als Verkehrsteilnehmer aktiv unterstützen, damit wir Ihnen und anderen Menschen schneller helfen können.
Im Dorfgebiet
Durch gedankenloses Parken werden Einsatzfahrzeuge auf Alarmfahrten behindert. Dadurch geht wertvolle Zeit für die Rettung von Menschenleben verloren. Deshalb parken Sie nie:
- in Feuerwehranfahrtszonen
- in und vor Feuerwehrzufahrten
- an engen Straßeneinmündungen und gegenüber
- auf Unterflurhydrantendeckeln
Wenn Sie in einem Gebiet mit engen Straßen wohnen, haben Sie sicherlich oft genug selbst Probleme bei der Durchfahrt oder beim Parken. Die Straßenverkehrsordnung schreibt mindestens drei Meter verbleibende Durchfahrtsbreite auf der Fahrbahn vor. In Kurven und Einmündungen entsprechend mehr. Denken Sie aber bitte daran: Mit nur wenigen freien Zentimetern links und rechts vom Feuerwehrfahrzeug ist ein zügiges Durchkommen auch nicht möglich.
Achten Sie beim Parken also bitte stets darauf, dass die Durchfahrt für Großfahrzeuge der Feuerwehr problemlos gewährleistet ist. Verkehrsteilnehmer können übrigens haftbar gemacht werden, wenn wegen ihres regelwidrigen Parkens die Feuerwehr den Einsatzort zu spät erreicht und Personen zu Schaden kommen.
Aber bedenken Sie lieber: Auch Sie könnten unsere Hilfe einmal brauchen. Sprechen Sie auch mit Ihren Nachbarn über die Problematik.
Wegerecht im Straßenverkehr
Sicherlich waren Sie auch schon einmal in dieser Situation: Sie stehen an einer Kreuzung an einer roten Ampel und hinter Ihnen bemerken Sie ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn. Verkehrsteilnehmer reagieren auf solche Einsatzfahrzeuge recht unterschiedlich. Aber wie verhalten Sie sich richtig?
Im § 38 der Straßenverkehrsordnung steht unter anderem: „Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn … ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“
Das bedeutet, Sie sind als Verkehrsteilnehmer verpflichtet, die Einsatzfahrzeuge zum Beispiel von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an ihrer Weiterfahrt nicht zu hindern.
Schwierig wird es für Sie dann, wenn Sie aufgrund dichten Verkehrs oder bei Stau Ihr Fahrzeug nicht zur Seite fahren können. Die herannahenden Großfahrzeuge der Feuerwehr und das laute Einsatzhorn erzeugen zusätzlich Stress, was bei manchen Verkehrsteilnehmern zu unüberlegten Reaktionen führt.
Grundsätzlich gilt: Bewahren Sie Ruhe!
Abhängig von der Situation beherzigen Sie die folgenden Tipps:
- Halten Sie bei Stauungen immer genügend Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen. So haben Sie mehr Bewegungsfreiheit, um zur Seite zu fahren.
- Wenn ein Einsatzfahrzeug hinter Ihnen fährt, suchen Sie sich eine Ausweichmöglichkeit, blinken Sie rechts und verringern Sie langsam Ihre Geschwindigkeit. Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie hastige Reaktionen und abrupte Bremsmanöver. Gibt es keine geeignete Ausweichmöglichkeit, fahren Sie mit unverminderter Geschwindigkeit weiter und lassen Sie das Einsatzfahrzeug bei Gelegenheit überholen.
- Wenn Sie ein Einsatzhorn hören, während Sie in eine Kreuzung einfahren möchten, verringern Sie vorsichtig Ihre Geschwindigkeit und finden Sie heraus, woher das Einsatzfahrzeug kommt. Fahren Sie nur in eine Kreuzung ein, wenn Sie das Einsatzfahrzeug nicht behindern. Gewähren Sie dem Fahrzeug Vorfahrt, auch wenn Sie Grünlicht haben!
- Versuchen Sie auch bei Rotlicht den Einsatzfahrzeugen Platz zu schaffen. Fahren Sie dabei zum Beispiel vorsichtig über die Haltelinie äußerst rechts ein Stück weiter. Achten Sie besonders auf den Querverkehr und auf Radfahrer und Fußgänger!
Beachten Sie, dass Sie bei allem, was Sie in einer solchen Situation tun, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss