Ein Defibrillator kann Leben retten

So kann in Schaftlach jeder zum Lebensretter werden

Am Samstag, den 25. Juli wurden wir um 21:49 Uhr zur Unterstützung des Rettungsdienstes bei einer laufenden Reanimation zum Schaftlacher Bahnhof gerufen. Besonders hervorheben möchten wir das Engagement eines Schaftlacher Bürgers bei dem Einsatz. Er reagierte geistesgegenwärtig und holte den öffentlich zugänglichen Defibrillator vom Sparkassengebäude, um dem Patienten noch vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes professionell Erste Hilfe zu leisten. Damit in Zukunft möglichst viele Menschen seinem vorbildlichen Beispiel folgen und wissen, was in einer solchen Situation zu tun ist, beantworten wir hier die wichtigsten Fragen zu Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED).

Was ist ein Defibrillator/AED?

Ein AED behandelt Herzrhythmusstörungen und verkürzt die behandlungsfreie Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Wann setze ich einen AED ein?

Wenn Sie feststellen, dass eine Person nicht mehr atmet, setzen Sie einen Notruf unter 112 ab und holen den nächsten AED bzw. lassen ihn von Passanten holen zur Unterstützung der Reanimation.

Wo finde ich den nächsten AED?

Bei uns im Gemeindebereich ist je ein AED an den Sparkassengebäuden (Waakirchen, Schaftlach) oder an den Feuerwehrhäusern (Marienstein, Piesenkam) öffentlich zugänglich. Die Aufbewahrungsorte sind durch grüne Symbole (vgl. rechts unten im Bild) gekennzeichnet. Zusätzlich besitzen die Feuerwehren Waakirchen und Schaftlach einen AED, der sich an Bord von Einsatzfahrzeugen befindet. Im Notfall erreichen Sie uns über die 112.

Welche Ausbildung brauche ich, um einen AED einzusetzen?

Keine. Die Geräte sind selbsterklärend und erläutern ihre Benutzung durch Sprachhinweise direkt nach dem Einschalten. Zusätzlich gibt Ihnen die Integrierte Leitstelle, die Sie jederzeit unter 112 erreichen, im Notfall gerne telefonische Hilfe bei der Reanimation. Daher benötigen Sie keine Vorbildung. Ein Erste-Hilfe-Kurs ist zwar hilfreich, aber nicht notwendig.

Kann ich dem Patienten, z. B. durch unsachgemäße Benutzung des AEDs, Schaden zufügen?

Nein! Der AED überprüft vor der Schockabgabe den Herzschlag des Patienten und leitet weitere Maßnahmen nur dann ein, wenn diese zwingend erforderlich sind. Einzige Möglichkeit, dem Patienten zu schaden, ist ihm nicht zu helfen.

Was mache ich mit dem AED nach der Reanimation?
Nach der Benutzung können Sie den AED einfach dem Rettungsdienst mitgeben. Alternativ können Sie den AED auch bei unserer Feuerwehr abgeben. Wir kümmern uns um die Wiederaufbereitung der Geräte und veranlassen den Austausch der Batterien.